17. Januar 2016

Es gibt ein Denkmalschutzgesetz

Warum ist der Stadtrat von Burgkunstadt nur so erpicht darauf, das Haus Kulmbacher Str. 32 zu kaufen und zu sanieren? Falls das Haus unter Denkmalschutz steht, gilt für dieses Gebäude das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler. Zunächst ist der Eigentümer verpflichtet, sein Baudenkmal in Ordnung zu halten. Dazu steht in Art. 4 Abs. 1 DSchG: "Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist." Die Eigentümer können sogar verpflichtet werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen ganz oder teilweise durchzuführen. 

Wenn das Haus also denkmalgeschützt ist, liebe Stadträte, fordert doch erst einmal den Eigentümer auf, sein Haus gemäß Denkmalschutzgesetz in Ordnung zu halten. Falls er das nicht kann, sollte man ihm vorschlagen, sein Eigentumsrecht aufzugeben. Dann fällt das Gebäude ans Land (falls es das annimmt) und das Land Bayern kann es sanieren. Falls es sich um kein Baudenkmal handelt, warum dann so viel Aufwand wegen nichts?

Im Denkmalschutzgesetz steht auch, dass das Baudenkmal möglichst entsprechend seiner ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden soll. Ein Wohnhaus soll also als Wohnhaus genutzt werden, nicht als Ergotherapiezentrum oder Architekturbüro. Bevor der Stadtrat Untersuchungen für mögliche Nutzungen beauftragt, sollte er erst einmal das Landesamt für Denkmalpflege fragen, welche Nutzungen überhaupt zulässig sind. Aber, wie ich schon an anderer Stelle bemerkt habe, es ist nicht Aufgabe einer Gemeinde, Ruinen aufzukaufen und aufwändig zu sanieren. Was sagt eigentlich die ISEK-Lenkungsgruppe dazu? Gibt's die noch? Das letzte Protokoll, das ich im Internet gefunden habe, ist vom 01.10.2014.

Ich beziehe meine Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie es das Gesetz befiehlt. Oder ich frage Menschen, die etwas wissen könnten. Allerdings wurde mir vorgeworfen, ich würde mündliche Aussagen falsch verstehen oder falsch interpretieren. Ich bin daher dazu übergegangen, meine Anfragen in Textform zu stellen.

Als erstes hat mich noch einmal der Baur-Parkplatz interessiert. Vom geschäftsleitenden Beamten Sven Dietel habe ich diese Auskunft bekommen: Die Stadt Burgkunstadt hat für den Baur-Parkplatz 209.000 € in den Haushalt 2016 eingestellt. Dieser Betrag wurde von einem Ingenieurbüro als städtebaulicher Mehraufwand für den Parkplatz ermittelt. Die Stadt schließt mit Baur noch einen Vertrag, in dem sie sich verpflichtet, den städtebaulichen Mehraufwand zu bezahlen. Bevor der Vertrag geschlossen wird, ermittelt die Regierung von Oberfranken den tatsächlichen Mehraufwand. Dieser Betrag wird dann in den zu schließenden Vertrag eingesetzt. Die Stadt zahlt diesen Betrag an Baur. Von diesem Betrag erhält die Stadt 60 % aus Fördermitteln erstattet.

Stadt und Bund finanzieren also der wirklich nicht notleidenden Firma Baur ihren Firmenparkplatz mit, damit er ein bisschen schöner aussieht. So falsch war ich dann doch nicht gelegen. Ob der Mehraufwand jetzt 209.000 € oder nur 150.000 € oder vielleicht gar 250.000 € beträgt: eine Verschwendung von Steuermitteln ist es allemal.




 

1 Kommentar:

  1. Für 250.000 Euro hätte man sicherlich viel Gutes für die Burgkunstader Bevölkerung tun können. ZB in den Kindergärten, im Freibad, in der Grundschule oder auch bei den Vereinen. Ob nun unbedingt ein Unternehmen gefördert werden muss sei mal dahin gestellt. Ob eine Ruine saniert werden muss, wo doch in Mainroth ein altes Brauhaus oder auch das Burgkunstadter Grundschulhaus eine Sanierung nötiger hätten verstehe ich nicht. Bleibt zu hoffen das Irgendjemand - zB der Bürgerverein - endlich Einhalt gebieten

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