11. März 2016

Weg mit dem Bürokratiemonster Wasserzähler!

Sehr langsam nimmt die gesplittete Abwassergebühr in Burgkunstadt Gestalt an. Der Stadtrat hat sich jetzt über die Rahmenbedingungen geeinigt. Allerdings stimmten Stadtrat Günter Knorr und zwei seiner getreuen Vasallen gegen die Regelung, weil, so Knorr, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr ein "Bürokratiemonster" sei. Es gibt eben noch drei Unverbesserliche, die glauben, in Burgkunstadt müsse man sich nicht an geltendes Recht halten.

Die gesplittete Abwassergebühr ist kein Bürokratiemonster, weil die Erfassung der Flächen nur einen einmaligen Aufwand darstellt. Für die Berechnung der Gebühren gibt es mittlerweile Computerprogramme. Es müssen also keine armen Beamten mit mechanischen Rechenmaschinen hantieren. Im Gegensatz dazu ist die Berechnung der Frischwasserkosten ein echtes Bürokratiemonster: Es müssen in jedem Gebäude Zähler installiert werden. Alle fünf Jahre müssen die Zähler gewechselt werden. Und dann kommt noch die jährliche Ablesung dazu! Und die ganzen Gebührenbescheide! Ich fordere daher: Weg mit dem Bürokratiemonster Wasserzähler!

Kämmerin Heike Eber hat in der Stadtratssitzung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass "der normale Häuslebauer" wegen der gesplitteten Abwassergebühren nicht mehr als bisher zahlen müsse. Hoffentlich sind den Demagogen im Stadtrat damit ein für alle Mal die Mäuler gestopft.

Dann habe ich noch gelernt, dass der Kanal im Marienbader Weg "am Ende" ist. Wie kann es zu einer solchen Überraschung kommen? Es sind nämlich nicht nur die Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, ihre Kanäle alle zehn Jahre untersuchen zu lassen, sondern auch die Gemeinden. Das ist im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Art. 61 festgelegt. Den zeitlichen Abstand regelt eine Verordnung, in Bayern sind das 10 Jahre. Die bayerische Eigenüberwachungsverordnung ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Alle Kanäle hätten damit bis 2006 überprüft worden sein müssen. Naja, bei einem Verstoß gegen die Verordnung droht nur ein Bußgeld bis zu 5000 €. Aber: Wenn die Stadt Burgkunstadt rechtzeitig ihrer Verpflichtung nachgekommen wäre, hätte man vielleicht noch etwas retten können. So kommt's halt mal wieder etwas teuerer.

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