13. Januar 2016

Vorgehensweise bei der Eigenüberwachung der Grundstücksanschlüsse im Privatgrund

Der geschäftsleitende Beamte der Stadt Burgkunstadt, Sven Dietel, hat mich heute per E-Mail gebeten, die Vorgehensweise der Stadt bei der Eigenüberwachung der Kanäle durch die Grundstückseigentümer aus Sicht der Stadt zu schildern. Ich hätte da wohl etwas falsch verstanden oder falsch interpretiert. Damit ich nichts mehr falsch mache, zitiere ich hier die entsprechende Passage aus der E-Mail:

"Die Vorgehensweise bei der Eigenüberwachung der Grundstücksanschlüsse im Privatgrund wurde bereits vor einigen Jahren festgelegt und die Vorgaben haben nach wie vor Gültigkeit.

Die Stadt Burgkunstadt geht wie folgt vor:

  1. Aufforderungsschreiben für die Eigenüberwachung
  2. Freundliches Mahnschreiben
  3. Mahnschreiben mit Androhung von Ersatzmaßnahmen
  4. Durchsetzung der Eigenüberwachungspflicht mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung durch Bescheid
Es kann keine Rede davon sein, dass die Stadt Burgkunstadt die Verpflichtungen aus der Entwässerungssatzung nicht durchsetzt. Eine zwangsweise Durchsetzung der Pflichten mittels Bescheid ist natürlich nicht ganz einfach und muss wohl überlegt sein."

Ich habe Herrn Dietel gebeten, mir mitzuteilen, wieviele Grundstückseigentümer der Aufforderung zur Eigenüberwachung bereits nachgekommen seien, und wieviele mit welchen Maßnahmen gemahnt wurden. Diese Zahlen werde ich dann veröffentlichen.

Ob die Darstellung der Stadt von meiner Darstellung dem Sinn nach abweicht, kann der geneigte Leser selbst prüfen. Ich habe halt beispielsweise anstelle von "nicht ganz einfach" "sehr schwierig" geschrieben. Vermutlich - aber hier warte ich noch auf die Antwort der Stadt - haben nicht alle Eigentümer ihre Kanäle überwacht, und das, obwohl die Aufforderung vor über vier Jahren verschickt wurde.

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