18. September 2015

Kennt die Burgkunstadter SPD das Grundgesetz?

Auch in Burgkunstadt gilt das Grundgesetz. Im Artikel 20 Abs. 3 GG steht: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Stadtrat und Stadtverwaltung gehören der vollziehenden Gewalt an. Sie sind also an Gesetz und Recht gebunden. Wenn man den Bericht über die Vorstandssitzung der Burgkunstadter SPD liest, könnte man meinen, die SPD wüsste das nicht.

Der stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende Dieter Schmiedel warnte vor einer Erhöhung der Abwassergebühren, weil die (rechtlich vorgeschriebene - das sagte er natürlich nicht) gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden muss. Stadträtin Ulrike Koch war sich nicht zu schade, gleich Schuldige zu benennen: Es sind die drei Bürger, die gegen die bisherige ungesetzliche Regelung vorgegangen sind. Es fehlte nur noch die Aufforderung, diese Bürger künftig zu meiden, weil sie Unglück über die Stadt gebracht hätten.

Stadtrat Hans-Peter Marx beklagte sich - wieder einmal - über das schlechte Klima im Stadtrat. In der guten alten Zeit, als möglichst alles in geheimer Sitzung besprochen wurde, war anscheinend alles viel besser. Leider war es auch viel undemokratischer. Es ist gut, dass jetzt im neuen Stadtrat die Dinge beim Namen genannt werden. Nur so kann man etwas verbessern und die Stadt voranbringen - die Vorschläge der Verwaltung nur einfach abnicken war gestern. Übrigens kann jeder Stadtrat zum guten Klima im Stadtrat beitragen - auch Herr Marx. 16 brave Stadträte gegen die 4 bösen vom Bürgerverein, das ist doch eine komfortable Mehrheit.

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