12. Februar 2015

Kennt die Stadtverwaltung die Gemeindeordnung?

Auf seine Frage, wann denn mit dem Haushaltsplan für das laufende Jahr zu rechnen sei, bekam Stadtrat Thomas Müller in der letzten Sitzung von der Kämmerin Heike Eber nur ein Lamento zu hören, warum sie noch nicht dazu gekommen sei, einen Entwurf zu verfassen. Das ist so, als ob ich jemand nach der Uhrzeit frage, und dann lange Erklärungen bekomme, wie schlecht es dem Gefragten geht.

Chefin der Verwaltung ist Bürgermeisterin Christine Fries. Eine sehr wichtige Aufgabe einer Chefin ist es, die anfallenden Arbeiten so zu organisieren, dass sie termin- und kostengerecht in der geforderten Qualität erledigt werden. Sie könnte die Kämmerin beispielsweise von nachrangigen Aufgaben entbinden, ihr zusätzliche Mitarbeiter zur Seite stellen oder Überstunden anordnen, damit sie den Haushaltsplan aufstellen kann. Falls die Kämmerin unfähig sein sollte, muss die Chefin für eine geeignetere Person sorgen.

Hier noch einmal für alle Stadträte, Bürgermeisterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung: Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung fordert, dass die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist. Nein, nicht erst Mitte des Haushaltsjahres, sondern einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres. Für die, die es immer noch nicht geschnallt haben: Die vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung beschlossene Haushaltssatzung hätte spätestens am 30. November 2014 (in Worten: zweitausendvierzehn) dem Landratsamt zur Genehmigung vorliegen müssen. Dabei liegt eine zusätzliche Betonung auf spätestens, früher ist immer erlaubt.

Dass eine Kämmerin das nicht wissen sollte, kann ich nicht glauben. Ich glaube auch nicht, dass sie den Haushaltsplan zum ersten Mal erstellt. Darin sollte sie doch eine gewisse Routine haben. Die Arbeit muss so oder so getan werden: warum dann nicht termingerecht?

Die Sparkasse stellt der Stadt über 8.000 € für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Der Stadtrat will der Sparkasse die Kunomare-Pool-Party und eine Open-Air-Kino-Veranstaltung am Marktplatz als Verwendungszwecke vorschlagen. Unter gemeinnütziger Zweck habe ich mir bisher immer etwas anderes vorgestellt. Mir fallen da spontan die freiwillige Feuerwehr und die Tafel als gemeinnützige Einrichtungen ein, die sicher eine sinnvollere Verwendung für das Geld hätten, als es bei zwei Events zu verjuxen.

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